Bahnordnung

Bahnordnung
des RV Wickede-Asseln-Sölde e.V.

(Stand: März 2016)

Die Bahnordnung gewährleistet, dass die Reiter in Reithallen und auf Reitplätzen gemeinsam ohne gegenseitige Behinderung üben und trainieren können. Folgende Bahnregeln müssen jedem Reiter bekannt sein:

1.       Das Reiten hat nur mit angemessener Reitkleidung zu erfolgen. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres des Reiters besteht Reithelmpflicht.

2.      Vor dem Betreten einer Reitbahn bzw. vor dem Öffnen der Tür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei bitte“ und durch Abwarten der Antwort des in der Bahn befindlichen Reitlehrers oder Reiters „Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das Gleiche gilt für das Verlassen der Bahn.

3.       Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie.

4.      Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von mindestens 3 Schritten (ca. 2,50 m) zu halten.

5.       Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei (Arbeitslinien). Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden.

6.       Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem 1. Hufschlag des Vorrecht: „Ganze Bahn geht vor Zirkel”.

7.       Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag. Ab 5 Reitern in einer Halle kann auf Wunsch eines Reiters das Reiten auf einer Hand angeordnet werden. Wird Handwechsel angeordnet, bleiben die Reiter, die bereits den neuen Hufschlag erreicht haben, auf dem Hufschlag. Reiter, die den Handwechsel noch durchführen, weichen ins Bahninnere aus.

8.      Pferdeäpfel sind immer direkt nach dem Reiten aus der Reitbahn zu entfernen. Hufe sind vor dem Verlassen der Halle auszukratzen. Der Hufschlag ist nach jeder Reitstunde zu harken. Auch in der Longierhalle sind Pferdeäpfel zu entfernen und der Hufschlag ist zu harken.

9.      Den Anweisungen der Reitlehrer ist stets Folge zu leisten.

10.  Longieren von Pferden in der Reithalle ist nur für den Longenunterricht bzw. zu Ausbildungszwecken eines Reiters gestattet. Das Longieren junger Pferde in der Reithalle ist nur nach Absprache mit dem Vorstand gestattet. Das Longieren auf dem Spring- und Dressurplatz ist nicht gestattet. Longieren am Halfter ist nicht gestattet. Ansonsten ist das Longieren nur in der Longierhalle und dem dafür vorgesehenen Außenplatz erlaubt.

11.  Das Führen von Pferden in der Reithalle/auf den Reitplätzen ist nur mit Trense erlaubt.

12.  Das „Laufenlassen“ von Pferden in der Halle ist nur zu den Zeiten erlaubt, wie es der Hallenbelegungsplan ausdrücklich zulässt. Beim „Laufenlassen“ von Pferden muss ständig eine Aufsichtsperson in der Bahn stehen, die insbesondere darauf achtet, dass das Pferd nicht an der Bande, den Cavalettis oder den Spiegeln nagt. Das “Laufenlassen” in der Longierhalle ist untersagt.