Betriebsordnung

Damit alle Vereinsmitglieder lange mit Spaß und Zufriedenheit unseren schönen Sport ausüben können, bedarf es ein paar Regeln. Diese sind in der folgenden Betriebsordnung zusammengefasst. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Darüber hinaus gelten stets die Grundsätze von Vernunft, Respekt und Fairness. 

 

Betriebsordnung
des RV Wickede-Asseln-Sölde e.V.

(Stand: März 2016)

Die gesamte Reitanlage steht allen Vereinsmitgliedern gleichermaßen zur Verfügung.

PKW dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen geparkt werden. Die Einfahrt ist freizuhalten. Pferdeanhänger sind nur auf dem jeweils dafür vorgesehenen Anhängerplatz abzustellen.

Unbefugten ist das Betreten der Ställe, der Sattelkammern, der Lagerräume für Futter und sonstige Nebenräume nicht gestattet.

Kinder sind über die Gefahren im Umgang mit Pferden aufzuklären. Es ist stets Rücksicht auf die anderen Reitanlagennutzer zu nehmen. Die Haftung für Kinder auf dem Betrieb wird ausgeschlossen.

Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände an der Leine zu halten. In der Reithalle sind Hunde nur im Zuschauerraum und nicht in der Bahn gestattet.

Die Haftung für Hunde auf dem Betrieb wird ausgeschlossen.

Das Rauchen ist in den Stallgebäuden absolut untersagt. Asche und Kippen sind umgehend zu entsorgen.

Anfallender Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

Die Reithalle und der Reitplatz stehen den Benutzern außer an den festgelegten Unterrichtsterminen zur freien Verfügung.

Für Pflege- und Instandhaltungsarbeiten in der Halle oder auf den Reitplätzen muss jeglicher Reitbetrieb weichen.

Die auf der Anlage tätigen und vom Verein eingesetzten Reitlehrer können zu Privatreitstunden eingesetzt werden. Darüber hinausgehende Ausnahmen müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden. Durch die Vereinbarung von Privatreitstunden erfolgt keine Belegung der Halle oder des Reitplatzes.

Pferdeäpfel sind immer direkt nach dem Reiten/ Longieren aus der Reitbahn/ Longierhalle, sowie auf dem gesamten Vereinsgelände unverzüglich zu entfernen.

Nach dem Verlassen der Reitbahn ist das Licht zu löschen, wenn sich kein anderer Reiter mehr in der Halle befindet. Ebenso ist das Flutlicht sofort nach Beendigung des Reitens auf dem Reitplatz zu löschen.

Die Benutzung des Hindernismaterials steht allen Reitern frei, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Nach dem Gebrauch ist es wieder an seinen Platz zurückzustellen. Stangen dürfen nicht auf dem Boden liegen bleiben. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.

Beim Springen besteht Reithelmpflicht und es muss immer mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein.

Benutzte Flächen (z.B. Stallgasse, Waschplatz, Paddocks, Weg zur Weide usw.) sind zu säubern.

Die Beregnungsanlagen dürfen grundsätzlich nur von dazu ermächtigten Personen in Betrieb genommen werden.

Der Verein haftet nur insoweit für Schäden, als diese durch vom Reitverein abgeschlossene Versicherungen gedeckt sind. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Jeder Pferdeeigentümer ist verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung für sein Pferd abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Jedes Mitglied hat ggf. in Kooperation mit dem Eigentümer sicher zu stellen, dass für das von ihm genutzte Pferd eine Haftpflichtversicherung besteht und dies dem Vorstand schriftlich nachzuweisen.

Eventuell durch Pferde oder Reiter entstandene Schäden am Eigentum des Reitvereins etc. sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. Der Vorstand lässt solche Schäden auf Kosten des Verursachers in Ordnung bringen bzw. gibt vorher dem Verursacher die Möglichkeit, den Schaden selbst zu beheben.

Das Reiten im Gelände unterliegt den gesetzlichen Vorschriften. Felder dürfen ohne Zustimmung des entsprechenden Bauern nicht betreten/beritten werden.